Rückblick Generalversammlung 2022

 

Die diesjährige Generalversammlung der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Helden stand in diesem Jahr ganz im Zeichen der Verabschiedung von besonders verdienten Vorstandsmitgliedern - allen voran der bisherige 1. Brudermeister Georg Schulte.

 

Nach unfassbaren 43 Jahren im Vorstand der Schützenbruderschaft, davon 15 Jahre Kassierer und 23 Jahre als 1. Brudermeister, trat Georg Schulte nicht mehr für eine neue Amtszeit an. Der Vorstand war lange im Voraus darüber informiert, der Posten wurde vorerst nicht neu besetzt. Nach der Verabschiedung durch den Vorstand und Standing Ovation der 110 anwesenden Mitglieder wurde Georg Schulte durch Josef „Seppel“ Platte zum Ehrenbrudermeister vorgeschlagen. Die Versammlung stimmte dem einstimmig zu. Zu seiner Verabschiedung und gleichzeitig Einweihung des neuen Eingangsbereichs wird es am 28.05. noch ein großes Fest in der Schützenhalle geben.

 

Als weiteres verdientes Mitglied wurde Christof Platte nach 27 Jahren aus dem Vorstand verabschiedet. Innerhalb dieser Zeit war er unter anderem 10 Jahre als 2. Brudermeister im geschäftsführenden Vorstand der Vertreter von Georg Schulte. Er wurde nach der Verabschiedung durch die Versammlung zum Ehrenvorstandsmitglied ernannt.

 

Als drittes Vorstandsmitglied wurde Michael Zens nach insgesamt 16 Jahren im Vorstand verabschiedet, u.a. bekleidete er in dieser Zeit das Amt des Jungschützensprechers und des Fahnenoffiziers.

 

Neu in den Vorstand gewählt wurden von der Versammlung Nicolas Thelen und Marius Pulte aus Helden.     

 

Weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt waren Informationen zum mittlerweile fast abgeschlossenen Um- und Anbau des Eingangsbereichs zur Schützenhalle. Neben allgemeinen Informationen zum Baufortschritt stellte der Kassierer Peter Rüenauver das umfassende Zahlenwerk detailliert vor. Wie bereits erwähnt findet die große Einweihung dieses Bereichs Ende Mai statt.

 

Es wurden insgesamt 74 Jubilare für Ihre langjährige Mitgliedschaft in der Schützenbruderschaft geehrt. In diesem Jahr besonders viele, da im Jahr 2021 keine Generalversammlung stattfand und daher für 2 Jahre geehrt wurde.

 

Im Einzelnen waren dies:

 

für 70 Jahre: Josef Köster, Ludwig Wiffel, Fritz Pulte, Meinolf Zeppenfeld

 

für 65 Jahre: Josef Platte, Anton Bicher, Johannes Blümer, Hugo Erlhof, Josef Schäfer, Heinz Scheckel, Franz-Josef Wiese, Leo Zeppenfeld

 

für 60 Jahre: Peter Gabriel, Heinz Klens, Ludwig Koch, Werner Lamers, Reinhold Pulte, Alfons Seidel, Friedel Wurm, Walter Bast, Josef Gabriel, Herbert Kügler, Günter Schäfer

 

für 50 Jahre: Werner Höffer, Paul Gabriel, Johannes Jürgens, Georg Schulte

 

für 40 Jahre: Robert Arens, Paul Glosa, Karl-Ludwig Halberstadt, Werner Hülsmann, Hermann Metten, Josef Schulte, Georg Steinberg, Andreas Wiffel, Stefan Belke, Hartmut Besting, Liborius Besting, Meinolf Besting, Peter Bicher, Reinhold Bicher, Klaus Bruhn, Harro Grunbach, Ingo Hirschberg, Klaus Jürgens, Horst Krüger, Ulrich Mertens, Mathias Vogt, Paul Zeppenfeld

 

für 25 Jahre: Markus Duwe, Bernd Erlhof, Matthias Gabriel, Hartmut Groß, Friedel Kellermann, Karl-Josef König, Jörg Köster, Andreas Mertens, Christian Rinscheid, Stefan Rinscheid, Guido Schmidt, Dieter Wacker, Christoph Zeppenfeld, Ingo Droege, Martin Köster, Josef Mertens, Christoph Pulte, Martin Rinscheid, Gerhard Schade, Daniel Schröter, Michael Seidel, Thomas Springob, Johannes Viegener, Horst Wörenkämper, Christoph Wurm

 

Nach gut 2 Stunden beendete der 2. Brudermeister Karl-Josef König die harmonische Generalversammlung. Traditionell wurde diese durch das gemeinsame Singen des Liedes zum heiligen Sebastian beschlossen.

12.01.2022

Jungschützenfahrt nach Winterberg

 

 

Am 27.November 2021 fuhr die Jungschützenabteilung der St. Sebastianus Schützenbruderschaft mit 20 Personen nach Neuastenberg. Der Gedanke war es, das Gemeinschaftsgefühl wieder zu stärken und die jüngere Generation ins Vereinsleben mit zu integrieren.

 

Gegen Mittag startete der Ausflug ab der Schützenhalle Helden. Mit einem Bus ging es Richtung Winterberg zum Kartfun Neuastenberg. Nach zwei Stunden auf der Rennstrecke und einem spannenden Wettkampf zwischen den Mitgereisten Jungschützen ging es wieder zurück nach Helden. Dort wurde dann zum Auffüllen der Kraftreserven Pizza für alle bestellt. In der ehemaligen Gaststätte zur Post wurde der Abend dann in gemütlicher Atmosphäre ausklingen gelassen.

 

Stand der Anbaumaßnahmen an der Schützenhalle

02.11.2021

 

Liebe Schützenbrüder,

 

an dieser Stelle möchten wir euch über den aktuellen Stand beim Um- bzw. Anbau der Schützenhalle informieren.

 

Einige von euch werden sich sicherlich wundern, warum der Anbau, knapp ein Jahr nach dem Abriss des alten Eingangs noch nicht abgeschlossen ist, aber auch an uns gehen die Handwerker- und Materialengpässe auf dem Markt nicht spurlos vorbei. Aufgrund der Auflagen aus dem Förderprogramm waren und sind pro Gewerk drei Angebote zwingend erforderlich. Die zu bekommen, war und ist für den Architekt Marco Pieper nicht einfach.

 

Dennoch, die Baufortschritte gehen voran.

Die Decke ist bis auf die Beleuchtung fertig, die WC Anlagen ebenfalls. Die Fliesenarbeiten sind abgeschlossen und die Wände außen und innen verputzt und gestrichen.

 

In Eigenleistung wurde die Dachentwässerung und die Abflussleitung an den Hauptkanal der Halle angeschlossen. Dabei wurden auch Leerrohre über den Schützenplatz zu dem Stromkasten auf der anderen Seite verlegt. Dank ergeht an die Feuerwehr, die uns das Pflaster vom Schmutz und Dreck befreite.

 

In den kommenden zwei Wochen sollen auch die Außentüren geliefert werden, die Innentüren wurden an einen Schreiner vergeben und werden ebenfalls im Laufe des Novembers eingebaut.

 

In dieser Woche wurde das große Rolltor zur Abtrennung von Thekenraum zur Haupthalle bestellt und wird ebenfalls noch im November geliefert. Der Einbau erfolgt in Eigenleistung.

 

Zum Abschluss wird dann noch der Fertigfußboden aufgezogen und der Eingangsbereich außen erstellt. Der Boden ist in der Ausschreibung und den Eingangsbereich mit den zugehörigen Außenanlagen stellen wir auch in Eigenleistung her.

 

14.01.2021

Ausfall der Generalversammlung

Lieber Schützenbruder,

 

die Jahreshauptversammlung unserer Schützenbruderschaft – geplant war Samstag, 30.01.2021 – muss wegen der aktuellen Situation ausfallen. Der geschäftsführende Vorstand hat dies beschlossen und die Versammlung soll nachgeholt werden, sobald die jetzigen Beschränkungen aufgehoben werden.

 

 

Mit Schützengruß

 

St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Helden e.V.

 

Der Vorstand

 

13.08.2020

Verschiebung der außerordentlichen Versammlung auf den 20.09.2020

Lieber Schützenbruder,

 

die geplante Versammlung am kommenden Sonntag müssen wir aus organisatorischen Gründen leider absagen. Nachholen möchten wir die Versammlung am Sonntag, 20.09.2020, wieder um 11.00 Uhr in unserer Schützenhalle. Dazu schon heute herzliche Einladung.

 

 

 

Mit Schützengruß

 

St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Helden e.V.

 

Der Vorstand

 

 

Ursprüngliche Einladung:

Alle Mitglieder sind zur außerordentlichen Versammlung am Sonntag, 16.08. um 11.00 Uhr in die Schützenhalle eingeladen. Der Zuschuss wegen der Förderung des Projektes Hallenum- und anbau ist genehmigt worden. In der Versammlung sollen jetzt die konkreten Planungen und die Finanzierung vorgestellt, beraten und beschlossen werden.

 

Ebenfalls wird noch über weitere anstehende Projekte informiert.

 

Natürlich müssen zu der Versammlung die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden. Auch muss jeder an seinen Mund- und Nasenschutz denken, der zum Betreten und Verlassen der Halle getragen werden muss.

15.01.2020

Tagesordnung zur Generalversammlung am 01.02.2020

Herzliche Einladung an alle Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 01.02. um 18:30 Uhr in der Schützenhalle Helden.

 

Wir freuen uns das auch in diesem Jahr um 17:00 Uhr wieder die Schützenmesse in der Heldener Kirche stattfinden wird. Auch hierzu laden wir alle Vereinsmitglieder herzlich ein.

04.11.2019

Dorfhaus-Projekt und Schützenhallen-Projekt: Gemeinsame Stellungnahme der Schützenbruderschaft und des Dorfvereins

17.09.2019

Königskompanie Helden auf Wanderschaft

Für die Königskompanie der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Helden ging es am vergangenen Samstag auf Wanderschaft in die heimischen Wälder.

Die Organisatoren freuten sich über eine mit 54 Teilnehmern sehr gut angenommene Veranstaltung. Möglicherweise lag dies am bis zum Schluss geheim

gehaltenen Zielort. Die Überraschung war groß, als sich die Türen der im vergangenen Jahr geschlossenen letzten Kneipe Heldens, dem ehemaligen

Gasthof zur Post (Metten), exklusiv für die ehemaligen Heldener Königinnen und Könige öffnete.  Bei kühlen Getränken und leckerem Essen merkte man

kaum, dass es in besagtem Gebäude heute leider keine Gastronomie mehr gibt.

01.09.2019

Helden der Nacht 2019

22.07.2019

20.07.2019

24.06.2019

Schützenfest in Helden

20.06.2019

Jubilare in 2019

Tagesordnung zur Generalversammlung am 02.02.2019 um 18:30 Uhr in der Schützenhalle

1. Eröffnung und Begrüßung

 

2. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

 

3. Jahresbericht von 2018

 

4. Bericht der Jungschützen von 2018

 

5. Kassenbericht von 2018

 

6. Entlastung des Vorstandes

 

7. Worte unseres Präses Michael Lütkevedder

 

8. Wahlen

 

9. Bauvorhaben Schützenhalle

 

10. Satzungsergänzung - § 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) s.u.

 

11. Ehrungen vom Königspokalschießen

 

12. Ehrungen der Mitglieder

 

13. Verschiedenes

 

Der Vorstand

 

 

 

§ 14 Datenschutzregelungen

 

1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Familienstand, Geburtsdatum, Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

 

2. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des DSGVO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht eingegangen werden. Nach Ausscheiden des Mitglieds werden sämtliche personenbezogene Daten spätestens nach 10 Jahren gelöscht.

 

3. Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung des Vereinsbetriebs, die üblichen Veröffentlichungen von Ergebnissen und Veranstaltungen in der Presse, im Internet sowie Aushänge am "Schwarzen Brett". Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den jeweiligen Kreisschützenbund, sowie an den Sauerländer Schützenbund zum Zwecke von Ehrungen und zur Erlangung von Startberechtigungen an entsprechende Verbände - nicht zulässig.

 

4. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Vereinshomepage erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

 

5. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied ebenfalls einverstanden, dass Fotos von Veranstaltungen des Vereins, auf denen das Mitglied abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen des Vereins, z.B. auf der Homepage oder in Festschriften veröffentlicht werden. Jedes Mitglied hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.